Skurrile Gesetze im Ausland

Andere Länder, andere Sitten: Keine Sandburgen in Venezien, Italien; kein Knoblauch in der Öffentlichkeit in Indiana, USA; usw. Wer verreist, kann oft viel erzählen. Besonders Reisende, die in den Urlaubsländern Bekanntschaft mit den dortigen Gesetzen machen. Oftmals sind Touristen die Leidtragenden, die bei Verstößen zur Kasse gebeten werden.

Das Reisebuchungsportal www.travel24.com hat mal über den deutschen Tellerrand geschaut und einige seltsame Vorschriften, die noch in Gesetzesbüchern stehen aber zum Teil nicht mehr angewendet werden, aufgelistet:

Italien

  • – Im beliebten Reiseland der Deutschen findet sich nicht nur ein kurioser Ministerpräsident, sondern auch einige skurrile Vorschriften. So können sich im doch recht sittenstrengen Palermo auf Sizilien Frauen durchaus nackt am Stand zeigen. Dem „starken Geschlecht“ bleibt dies jedoch verwehrt.
  • – Im venezianischen Städtchen Eraclea ist es untersagt, am Strand Löcher in den Sand zu buddeln oder Burgen zu bauen.
  • – Weiter im Süden an der adriatischen Küste, in Ravenna, darf man an einem Strandabschnitt die ersten 200 Meter nur laufen, nicht liegen.
  • – Touristen, die in die Lagunenstadt Venedig verreisen, sollten die Tauben auf dem Markusplatz nicht füttern – es drohen bis zu 450 Euro Strafe.
  • – Im kampanischen Eboli wird das Küssen im Auto mit 500 Euro Strafe „honoriert“.
  • – In der ewigen Stadt Rom ist es nicht gern gesehen, wenn man sein „Pausenbrot“ auf der Straße isst. Wie schon der Gallier Obelix sagt: „Die spinnen, die Römer!“

Frankreich

  • – Auch in der Stadt der Liebe, in Paris, und im ganzen Land wird mit harten Bandagen „reglementiert“. Wer zum Beispiel im Pariser Bahnhof Gare du Nord oder sonst irgendwo zwischen Atlantik und Mittelmeer den Zug nutzt, sollte das Küssen des Partners in eine andere Location verschieben. Denn das Verbot des Küssens aus dem Jahre 1910 hat immer noch Bestand.
  • – Liebe Bauern, liebe Tierliebhaber. Sollten Sie ein Schwein in unserem Nachbarland erwerben, nennen Sie es nicht Napoleon. Dies wird im Land des kleinen Korsen als Beleidigung aufgefasst.

England

  • – Die Insel ist bekannt für ihre „Pub-Kultur“. Doch wer glaubt über den Durst Bier oder Schnaps konsumieren zu können, der irrt. Den trinkfesten Insulanern aber auch den Touristen ist es verboten in Kneipen und Restaurants betrunken zu sein.
  • – In Pubs ist es außerdem verboten, dass Männer Frauen um Sex bitten. Dies ist ein „nationales Ärgernis“. Strafe: bis zu 180 Euro oder drei Monate Gefängnis.
  • – Es ist verboten, auf der Urlaubskarte die Briefmarke mit dem Portrait der Königin verkehrt herum aufzukleben.

Israel

  • – Das Anschauen von Sexfilmen in Hotels ist strafbar. Wer erwischt wird, kann bis zu drei Jahre im Gefängnis landen.
  • – Auch Tieren kann es an den Kragen gehen. Bären ist es untersagt Strände zu betreten und im Meer zu baden.

USA

Im Land der Freiheit ist vieles im öffentlichen Leben durch Gesetze und Verordnungen reglementiert. Hier nur eine kleine Auswahl:

  • – Sehr skurril war die in Georgia bislang gewehrte Möglichkeit, geladene Waffen mit zum Gottesdienst zu nehmen.
  • – Im Sonnenstaat Florida (Sarasota) darf man kein Ständchen auf öffentlichen Plätzen singen, wenn man nur Badekleidung an hat.
  • – Alabama verbietet das Fahren eines Fahrzeugs mit Augenklappe.
  • – Indiana (Gary) geht mit allen Mitteln gegen Knoblauchesser vor. Nach ausgiebigem Knoblauchverzehr ist es vier Stunden lang untersagt, ins Kino oder Theater zu gehen oder auch nur die Straßenbahn zu benutzen.
  • – In Illinois empfiehlt es sich, wenigstens einen Dollar Bargeld bei sich zu führen. Ansonsten können Sie leicht wegen Landstreicherei verhaftet werden.
  • – Radfahrer in Connecticut dürfen von der Polizei gestoppt werden, wenn sie schneller als 100 km/h mit ihrem Drahtesel unterwegs sind.
  • – Das Fahren ohne Scheibenwischer ist in Texas verboten. Eine Windschutzscheibe ist nicht nötig, Scheibenwischer müssen aber sein.
  • – Wer in New Jersey öffentlich Suppe schlürft, kann verhaftet werden.
  • – Den Vogel schießt ein kleiner Strandabschnitt in Clearwater (Florida) mit 12 Verboten ab: So ist vom Wassersport wie Surfen oder Boot fahren bis hin zum Alkoholtrinken oder Betteln alles mögliche verboten.

Grenada (Karibik)

  • – In der sonst freizügigen und lebenslustigen Karibik geht es auch anders. Auf der Insel Grenada sollte man stets „zivil“ gekleidet sein. Wer mit Badehose oder Bikini in ein Shoppingcenter geht, dem droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro.

Russland

  • – Bei der Benutzung eines Leihwagens in Russlands chaotischer Hauptstadt Moskau sollte nicht nur auf den Verkehr geachtet werden. Denn auch das Erscheinungsbild des Autos spielt eine wichtige Rolle. Ist der PKW zu schmutzig, kann es bis zu 200 Euro Bußgeld hageln. Dabei bleibt allerdings ungeklärt, was „schmutzig“ bedeutet. Darf der Autofahrer mit schmutzigen Nummernschild fahren oder müssen die Auto-Insassen durch die Scheiben noch erkennbar sein. Wie fast immer im „wilden Russland“ ist auch dies Auslegungsache der Beamten: So ist es durchaus möglich, dass sich die Polizei schon mit einigen Euro zufrieden gibt.

Japan

  • – Machen Sie mal Urlaub im Land der aufgehenden Sonne. Der Name ist dort Programm: Das Land garantiert seinem Volk per Gesetz Sonnenschein.

Jan Valentin, Vorstand von Travel24.com: „Mein Tipp: Machen Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn über die Gesetzeslage des Gastlandes schlau. Informationen bieten Reiseführer, Reiseanbieter, die in- und ausländischen Behörden sowie die jeweiligen Botschaften oder Konsulate.

Über travel24.com

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